Nothilfe

Aktuelle Situation

Im Zuge der Umstellung auf das beschleunigte Asylverfahren hat der Kanton Thurgau – sofern eine Rückführung ab Bundesasylzentrum nicht möglich ist – für die Region Ostschweiz die Organisation der Ausreise der Abgewiesenen übernommen, sei es in das Heimatland oder in zuständige Staaten des Dublin-Verfahrens. In der Zwischenzeit erhalten die Abgewiesenen Nothilfe. Die Peregrina-Stiftung ist vom Kanton Thurgau mit der Umsetzung beauftragt. Konkret bedeutet dies, oft über mehrere Jahre, Schlafplatz, medizinische Grundversorgung, Hygieneartikel, Kleidung und Nahrung. Es werden nach Möglichkeit ein freiwilliges Beschäftigungsprogramm und in der Anfangsphase Integrationslektionen angeboten. Schulung gibt es nur für Kinder bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Eine solche Regelung, mit nur notdürftiger Versorgung, ungenügender Tagesstruktur und minimalsten Entschädigungen, hat oft gravierende Folgen für die psychische Stabilität und persönliche Entwicklung der Betroffenen und führt meist nicht zum erhofften Resultat einer freiwilligen Rückkehr ins Heimatland. Der Ausweg über das Untertauchen entlastet die Statistik, löst aber das Problem nicht. Diese Situation ist auch für Freiwillige eine grosse Herausforderung.

Link zur Kantonalen Nothilfestrategie

Dafür setzen wir uns ein:

  • Vernetzung und Austausch unter Freiwilligen in der Nothilfe-Begleitung
  • mehr freiwillige Beschäftigungsprogramme
  • Engagement für einen menschenwürdigen Umgang mit Menschen in der Nothilfe
  • Vermittlung von Rechtsberatung
  • Sensibilisierung der Bevölkerung für die Situation von Menschen in der Nothilfe
  • Vermittlung von hilfreichen Kompetenzen für eine allfällige Rückkehr ins Heimatland
  • Angebote von geschützten Räumen wie z.B. in Café-Treffs (siehe Freiwilligenteams).
  • Härtefallgesuche