Erstaufnahme

Geflüchtete Personen – Asylsuchende im laufenden Verfahren, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge – werden nach ihrem Aufenthalt in einem Bundesasylzentrum den Kantonen zugewiesen. Der Kanton Thurgau wiederum beauftragt die Peregrina-Stiftung mit Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Asylsuchenden in den ersten Monaten. Danach beginnt der Integrationsprozess in einer Gemeinde.

UMA (unbegleitete minderjährige Personen) werden bis zur Volljährigkeit von der Peregrina-Stiftung betreut.

Ausreisepflichtige Personen sind bis zu ihrer Ausreise – d.h. konkret oft jahrelang – in Nothilfeunterkünften der Peregrina-Stiftung untergebracht.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Kontaktaufnahme mit der Peregrina-Stiftung bei Problemen in der Betreuung, Verpflegung und Unterbringung
  • Erkennen und Unterstützung Traumatisierter
  • Direkte Unterstützung von Geflüchteten im Alltag