Erstaufnahme

Geflüchtete Personen – Asylsuchende im laufenden Verfahren, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge – werden nach ihrem Aufenthalt in einem Bundesasylzentrum den Kantonen zugewiesen. Der Kanton Thurgau wiederum beauftragt die Peregrina-Stiftung mit Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Asylsuchenden in den ersten Monaten. Danach beginnt der Integrationsprozess in einer Gemeinde.

UMA (unbegleitete minderjährige Personen) werden bis zur Volljährigkeit von der Peregrina-Stiftung betreut und anschliessend an die Gemeinden übergeben.

Ausreisepflichtige Personen sind bis zu ihrer Ausreise – d.h. konkret oft jahrelang – in Nothilfeunterkünften der Peregrina-Stiftung untergebracht.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Menschenwürdige Unterbringung und Begleitung aller Geflüchteten
  • Genügend Anzahl Plätze in den Unterkünften. Bei Überbelegung kurzfristige Anpassung
  • Erhöhung der Mindestfläche pro Person von 4-7 m²auf 7 m²
  • Erkennung und Unterstützung Traumatisierter
  • Persönliche Begleitung von Geflüchteten im Alltag