Erstaufnahme

Geflüchtete Personen – Asylsuchende im laufenden Verfahren, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge – werden nach ihrem Aufenthalt in einem Bundesasylzentrum den Kantonen zugewiesen. Der Kanton Thurgau wiederum beauftragt die Peregrina-Stiftung (Link Peregrina) mit Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Asylsuchenden in den ersten Monaten. Danach beginnt der Integrationsprozess in einer Gemeinde.

UMA (unbegleitete minderjährige Personen) werden bis zur Volljährigkeit von der Peregrina-Stiftung betreut und anschliessend an die Gemeinden übergeben.

Ausreisepflichtige Personen sind bis zu ihrer Ausreise – d.h. konkret oft jahrelang – in Nothilfeunterkünften der Peregrina-Stiftung untergebracht.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Menschenwürdige Unterbringung und Begleitung aller Geflüchteten
  • Erkennung und Unterstützung Traumatisierter
  • Persönliche Begleitung von Geflüchteten im Alltag