Allgemeines

Organisationsstruktur des Asylwesens im Kanton Thurgau

ErstaufnahmeIntegrationNothilfe
Status der GeflüchtetenN, F, BF, BGesuch abgelehnt
Zuständige StellePSFI, GemeindenMiA, SOA, PS
UnterbringungDurchgangsheimGemeindenNothilfeunterkunft

Personen aus der Ukraine können beim SEM den Schutzstatus S beantragen. Das SEM weist die Geflüchteten einem Kanton zu. – Ist im Kanton Thurgau die Unterbringung in einer Gemeinde, Gastfamilie oder Privatunterkunft nicht unmittelbar möglich, werden die Personen vorübergehend durch die Peregrina-Stiftung in einem Durchgangsheim betreut. Für die Unterstützung von Personen, die nicht in der PS untergebracht sind, sind die Sozialen Dienste der Gemeinden zuständig.


Abkürzungen
N Asylsuchende im laufenden Verfahren
F vorläufig aufgenommene Ausländer oder vorläufig aufgenommene Flüchtlinge
B anerkannte Flüchtlinge
MIA Migrationsamt
FI Kantonale Fachstelle Integration
SOA Sozialamt TG
PS Peregrina-Stiftung
SEM Staatssekretariat für Migration
S Schutzstatus S

weitere:
TKöS          Thurgauer Konferenz für öffentliche Sozialhilfe
NAT           Netzwerk Asyl Thurgau
AS              Asylsuchende

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