Organisationsstruktur des Asylwesens im Kanton Thurgau
| Erstaufnahme | Integration | Nothilfe | |
| Status der Geflüchteten | N, F, B | F, B | Gesuch abgelehnt |
| Zuständige Stelle | PS | FI, Gemeinden | MiA, SOA, PS |
| Unterbringung | Durchgangsheim | Gemeinden | Nothilfeunterkunft |
Personen aus der Ukraine können beim SEM den Schutzstatus S beantragen. Das SEM weist die Geflüchteten einem Kanton zu. – Ist im Kanton Thurgau die Unterbringung in einer Gemeinde, Gastfamilie oder Privatunterkunft nicht unmittelbar möglich, werden die Personen vorübergehend durch die Peregrina-Stiftung in einem Durchgangsheim betreut. Für die Unterstützung von Personen, die nicht in der PS untergebracht sind, sind die Sozialen Dienste der Gemeinden zuständig.
Abkürzungen
N Asylsuchende im laufenden Verfahren
F vorläufig aufgenommene Ausländer oder vorläufig aufgenommene Flüchtlinge
B anerkannte Flüchtlinge
MIA Migrationsamt
FI Kantonale Fachstelle Integration
SOA Sozialamt TG
PS Peregrina-Stiftung
SEM Staatssekretariat für Migration
S Schutzstatus S
weitere:
TKöS Thurgauer Konferenz für öffentliche Sozialhilfe
NAT Netzwerk Asyl Thurgau
AS Asylsuchende
Sind Sie interessiert an Freiwilligenarbeit im Asylbereich?
Bitte melden Sie sich über oder nehmen Sie mit einem Mitglied des Leitungsteams Kontakt auf.