Die Peregrina-Stiftung betreut alle UMA, ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus.
Jedem, jeder UMA wird ein Beistand und eine Bezugsperson zugeteilt. Die UMA-Unterkünfte verfügen über einen Rückzugs- und Lernraum, wie auch über Flächen für Freizeitaktivitäten.
13-16-jährige UMA leben in Wohngruppen und werden aufgrund ihres jungen Alters und der Schulpflicht eng betreut.
16-18-jährige UMA übernehmen in ihrer Wohngruppe zunehmend Alltagspflichten. Die Betreuung ist lockerer und für Aufsichtsaufgaben werden ihnen zuverlässige «Göttis» aus dem Asylbereich zur Seite gestellt.
17-18-jährige UMA, die eine gewisse Selbstständigkeit erreicht haben, wohnen mit Erwachsenen gemischt in einem DH, dies als Vorbereitung auf ihr Leben in einer Gemeinde. Das UMA Betreuungsteam steht immer noch zur Verfügung.
Unseres Erachtens kommt die Unterbringung in UMA-Häusern/-Wohngruppen und die dem Alter angepasste Betreuung der schwierigen Situation der UMA entgegen und entspricht auch den Empfehlungen der SODK (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren).
Die Übertragung von Aufsichtsaufgaben an weitere Personen aus dem Asylbereich kann kritisch sein. Diese Personen sind oft selbst belastet und können durch ihre Aufsichtsaufgabe zwischen die Interessen der UMA und der Peregrina-Stiftung geraten. Eine vertrauensvolle Begleitung ohne Aufsichtsauftrag wäre eher angebracht. Im Dokument «Praxishilfen vom 20.11.2024» rät die SODK von gemischter Unterbringung mit Erwachsenen ab. Falls unumgänglich, soll die Unterbringung in abgetrennten Einheiten erfolgen.
Da Kontinuität für die UMA wichtig ist, ist es ratsam auch ältere UMA in den angestammten Unterkünften/Wohngruppen zu belassen und sie dort auf das Leben in einer Gemeinde vorzubereiten.
Nach dem 18. Geburtstag erfolgt der Übertritt in eine Gemeinde. Es ist sicherzustellen, dass weiterhin eine Begleitung nach Bedarf erfolgt – dies bis zum Abschluss der Erstausbildung oder dem Erreichen der Selbstständigkeit. Zudem sind Kontakte zu Gleichaltrigen wichtig, z.B. in einem Sportclub.
Dafür setzen wir uns ein:
- Verbleib aller UMA in den UMA-Strukturen bis zum 18. Geburtstag
- während einer Übergangszeit begleitet die angestammte Bezugsperson UMA in der Gemeinde
- Möglichkeit für Kontakte, z.B. Sport
- Zuteilung der UMA durch die Peregrina-Stiftung in Gemeinden mit geeigneten Strukturen z.B.:
– begleitetes Wohnen in Wohngemeinschaft
– begleitetes Wohnen in Familie Eine höhere Entschädigungspauschale für Gemeinden mit UMA ist zu prüfen
Eine höhere Entschädigungspauschale für Gemeinden mit UMA ist zu prüfen.