Die gemischten Kollektivunterkünfte stellen für geflüchtete Familien eine grosse Belastung dar. Sie leben oft in einem einzigen Zimmer, das mit Stockbetten vollgestellt ist. Kleinkinder sind dadurch unterstimuliert und Reibereien zwischen Jugendlichen und Eltern vorprogrammiert. Zudem erleben die Kinder in nächster Umgebung etwa alkoholisierte oder aufgrund psychischer Probleme auffällige Personen. Rückzugs-/Lernräume und Platz zum Spielen fehlen oft.
Im Kanton Thurgau haben alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen das Recht und die Pflicht, die obligatorische Schule zu besuchen. Sie erhalten ihren Bedürfnissen entsprechend Unterstützung (siehe Merkblatt «Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich», Amt für Volksschule).
Nach Abschluss der obligatorischen Schule stehen Jugendlichen mit Status F oder B die Integrationskurse, weiterführende Schulen oder eine Lehre offen. Jugendlichen mit Status N stehen nicht alle Angebote zur Verfügung – Jugendlichen in der Nothilfe erst recht nicht.
Alle Kinder und Jugendlichen aus dem Asylbereich haben wie die Erwachsenen Anrecht auf die Leistungen der medizinischen Grundversicherung.
Dafür setzen wir uns ein:
- Familien werden von anderen Geflüchteten räumlich getrennt untergebracht.
- In jeder Kollektivunterkunft gibt es einen Rückzugs-/Lernraum und ein Spielzimmer.
- Familien werden nicht über Jahre in Kollektivunterkünften untergebracht.
- Ausserhalb der Schule haben alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, an Freizeitaktivitäten teilzunehmen.
- Nach Abschluss der Grundschule steht es allen Jugendlichen offen, sich im Hinblick auf das Berufsleben aus- und weiterzubilden.
Unsere Anliegen schliessen auch Kinder und Jugendliche in der Nothilfe mit ein.