Nothilfe

Im Zuge der Umstellung auf das beschleunigte Asylverfahren hat der Kanton Thurgau – sofern eine Rückführung ab Bundesasylzentrum nicht möglich ist – für die Region Ostschweiz die Organisation der Ausreise der Abgewiesenen übernommen, sei es in das Heimatland oder in zuständige Staaten des Dublin-Verfahrens. Die Peregrina-Stiftung ist mit der Umsetzung der Nothilfe beauftragt. Konkret bedeutet dies (oft über mehrere Jahre) Schlafplatz, medizinische Grundversorgung, Hygieneartikel, Kleidung und Nahrung – jedoch keine Beschäftigung, keine Schulung, keine Tagesstruktur und keine Geldmittel. Eine solche Regelung hat oft gravierende Folgen für die psychische Stabilität und persönliche Entwicklung der Betroffenen.
Diese Situation ist auch für Freiwillige eine grosse Herausforderung.

Link zur Kantonalen Nothilfestrategie: https://migrationsamt.tg.ch/public/upload/assets/107403/19_2021_Kantonale_Nothilfestrategie_%28KNS%29_vom_06.01.2021.pdf.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Vernetzung und Austausch unter Freiwilligen in der Nothilfe-Begleitung
  • Engagement für einen menschenwürdigen Umgang mit Menschen in der Nothilfe
  • Vermittlung von Rechtsberatung
  • Sensibilisierung der Bevölkerung für die Situation von Menschen in der Nothilfe
  • Vermittlung von hilfreichen Kompetenzen für eine allfällige Rückkehr ins Heimatland
  • Angebote von geschützten Räumen wie z.B. in Café-Treffs (siehe Freiwilligentreffs).