Im Zuge der Umstellung auf das beschleunigte Asylverfahren hat der Kanton Thurgau die Organisation der Ausreise von abgewiesenen Asylbewerbern ins Heimatland oder im Dublin-Verfahren in andere zuständige Staaten übernommen. Falls eine Rückführung nicht ab Bundesasylzentrum möglich ist, werden die Ausreisepflichtigen dem Kanton Thurgau zugeteilt, wo sie durch die Peregrina-Stiftung Nothilfe erhalten. Konkret bedeutet dies ein Schlafplatz, medizinische Grundversorgung, Hygieneartikel, Kleidung und Nahrung – jedoch kaum eine Beschäftigung, keine Schulung, keine Tagesstruktur und keine Geldmittel. Eine solche Behandlung hat teils gravierende Folgen für die psychische Stabilität und persönliche Entwicklung.
Diese Situation ist auch für Freiwillige eine grosse Herausforderung. Weil die Nothilfebezüger im ganzen Kanton Thurgau verteilt werden, ist für deren konstante Begleitung eine Vernetzung der Helferkreise notwendig.
Zur Regelung des Umgangs mit abgewiesenen Asylsuchenden hat der Kanton Thurgau die «Kantonale Nothilfestrategie – Umgang mit ausreisepflichtigen Personen aus dem Asylbereich im Kanton Thurgau» (KNS; Jan. 2021) ausgearbeitet (siehe hierzu: https://migrationsamt.tg.ch/public/upload/assets/107403/19_2021_Kantonale_Nothilfestrategie_%28KNS%29_vom_06.01.2021.pdf ).
Dafür setzen wir uns ein:
- Vernetzung und Austausch unter Freiwilligen in der Nothilfe-Begleitung
- Engagement für einen menschenwürdigen Umgang mit Menschen in der Nothilfe
- Rechtsberatung
- Sensibilisierung der Bevölkerung für die Situation von Menschen in der Nothilfe
- Vermittlung von hilfreichen Kompetenzen für eine allfällige Rückkehr ins Heimatland
- Angebote von geschützten Räumen wie z.B. der täglich betreute Café-Treff im AGATHU