Arbeitsgruppe Erstaufnahme

Geflüchtete Personen – Asylsuchende im laufenden Verfahren, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge – werden nach ihrem Aufenthalt in einem Bundesasylzentrum den Kantonen zugewiesen. Der Kanton Thurgau wiederum beauftragt die Peregrina-Stiftung mit der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Asylsuchenden in den ersten Monaten.

UMAs (unbegleitete minderjährige Personen des Asylbereichs) und ausreisepflichtige Personen werden längerfristig von der Peregrina-Stiftung betreut. Ausreisepflichtige Personen sind bis zu ihrer Ausreise – d.h. konkret oft jahrelang – in Nothilfeunterkünften untergebracht.

Dafür setzen wir uns ein:

  • Freiwilligenangebote wie Sprach-Cafés, Nähkursen, Kochabenden etc.
  • Begegnungen und erste Schritte im Alltag
  • Erkennen und Unterstützung Traumatisierter
  • Direkte Unterstützung von Geflüchteten im Alltag
  • Kontaktaufnahme mit der Peregrina-Stiftung bei Problemen in der Betreuung, Verpflegung und Unterbringung