Geflüchtete Personen – Asylsuchende im laufenden Verfahren, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge – werden nach ihrem Aufenthalt in einem Bundesasylzentrum den Kantonen zugewiesen. Der Kanton Thurgau wiederum beauftragt die Peregrina-Stiftung mit der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Asylsuchenden in den ersten Monaten.
UMAs (unbegleitete minderjährige Personen des Asylbereichs) und ausreisepflichtige Personen werden längerfristig von der Peregrina-Stiftung betreut. Ausreisepflichtige Personen sind bis zu ihrer Ausreise – d.h. konkret oft jahrelang – in Nothilfeunterkünften untergebracht.
Dafür setzen wir uns ein:
- Freiwilligenangebote wie Sprach-Cafés, Nähkursen, Kochabenden etc.
- Begegnungen und erste Schritte im Alltag
- Erkennen und Unterstützung Traumatisierter
- Direkte Unterstützung von Geflüchteten im Alltag
- Kontaktaufnahme mit der Peregrina-Stiftung bei Problemen in der Betreuung, Verpflegung und Unterbringung